Neustadt in Sachsen, 23. April 2025
Am 18. Mai 2025 findet die Bürgermeisterwahl und am 15. Juni 2025 ein etwa notwendig werdender zweite Wahlgang statt. Aus diesem Grund erhalten alle Wahlberechtigten einen Wahlbenachrichtigungsbrief in einem verschlossenen Umschlag. Dieser gibt Auskunft darüber, in welchem Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist und wo gewählt werden kann.
Versandt werden die Wahlbenachrichtigungen in der 16./17. Kalenderwoche. Wer bis zum 27. April 2025 wider Erwarten keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit der Wahlbehörde (03596 569211) in Verbindung setzen.
Falls Briefwahl gewünscht wird, ist die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes (Wahlscheinantrag) auszufüllen sowie persönlich und handschriftlich zu unterschreiben, in einen Umschlag zu stecken, diesen ausreichend zu frankieren und an die Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen zu schicken oder dort persönlich abzugeben. Sie können die Briefwahlunterlagen auch online beantragen oder mit dem auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code.
Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen können im Rathaus ab dem 29. April 2025 bis zum 16. Mai 2025, 16:00 Uhr, beantragt werden. In Ausnahmefällen ist eine Antragstellung auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich, wenn eine plötzliche Erkrankung des Wahlberechtigten nachgewiesen wird.
Wahlbehörde der Stadt Neustadt in Sachsen