Neustadt in Sachsen, 12. November 2024
Erster Windpark im Ortsteil Rückersdorf mit 285 Meter hohen Windenergieanlagen?
In den letzten Wochen war in den Medien und Amtsblättern der umgebenden Gemeinden vermehrt die Thematik der „Windkraftanlagen“ präsent. Grundstückseigentümer hier in unserem ländlichen Raum werden von Betreiberfirmen massiv umgarnt, Banner gegen Windräder stehen an Zufahrtsstraßen, öffentliche Stadtratssitzungen werden veranstaltet und auch uns im Gemeindegebiet von Neustadt in Sachsen betrifft nun aktuell diese Thematik, insbesondere im Ortsteil Rückersdorf.
Stadt hat nur eingeschränktes Mitspracherecht, deshalb ist jeder Einzelne gefragt!
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie deshalb dazu informieren. So wehrt sich die Stadt Neustadt in Sachsen seit Jahren gegen die Ausweisung des ca. 26 Hektar großen Windvorranggebietes in der Gemarkung Rückersdorf. Regelmäßig werden dazu naturschutzfachliche Gutachten angefertigt. Mit dem „Wind-an-Land“-Gesetz der Bundesregierung ist zu vermuten, dass Rechtsmittel der Stadt Neustadt ins Leere laufen werden.
Aufgrund der aktuellen Pflicht der Länder zur Flächenausweisung von 2 Prozent für erneuerbare Energien, kann der für unser Gebiet zuständige Regionale Planungsverband diese Flächen über unsere Köpfe hinweg für Windkraft ausweisen.
Die Gesamtfläche unserer Gemeinde beträgt 83,12 Quadratkilometer, wovon 2 Prozent 1,66 Quadratkilometer, d. h. 166,24 Hektar, betragen. Die Fläche für die zwei bestehenden und die sechs geplanten Windkraftanlagen im Ortsteil Rückersdorf umfasst
25,37 Hektar. Das bedeutet, dass unsere Stadt, um die 2 Prozent zu erreichen, weitere 140,87 Hektar Fläche für Windkraftanlagen zur Verfügung stellen müsste! Zum Vergleich hat der Industrie- und Gewerbepark Neustadt/Langburkersdorf eine Größe von
78,0 Hektar. Das wären dann insgesamt ca. 34 - 40 solcher Windräder(!), die dann nicht nur in Rückersdorf, sondern um Neustadt, Langburkersdorf, Rugiswalde und Krumhermsdorf aufgestellt werden müssten. Und das nicht nur in unserer Gemeinde!
Auch unsere Nachbarstädte und -orte wehren sich derzeit gegen solche Anlagen. Dies darf so nicht vollzogen werden.
Gemeinsam mit den umliegenden Städten und Gemeinden muss dieser „Windkraftwahnsinn“ in der Nähe aller bebauten und bewohnten Orte zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger verhindert werden.
Belastung durch Schallimmission und Schattenschlag -
betroffen sind nicht nur unsere Rückersdorfer
Für den Bereich Rückersdorf ist seitens des Investors die Anordnung von sechs Windenergieanlagen mit einer Höhe von
285 Metern neben den zwei bestehenden Anlagen mit 100 Meter Höhe geplant. Anlagen in der Dimension von 285 Meter Höhe sind bisher in Sachsen überhaupt noch nicht gebaut worden.
Neben der Verunstaltung des hiesigen Landschaftsbildes und den negativen Auswirkungen für Flora und Fauna führen diese riesigen Windkraftanlagen zwangsläufig zu enormen Belastungen, vor allem hinsichtlich Schallimmissionen und Schattenschlag.
Dies betrifft nicht nur massiv den Ortsteil Rückersdorf, sondern die Auswirkungen reichen bis nach Ober- und Niederottendorf sowie auch Teile von Neustadt, Berthelsdorf und Polenz werden davon betroffen sein. Noch in über zehn Kilometern Entfernung kann man Druckpulse solcher Windräder laut Untersuchung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe nachweisen. Laut einer Untersuchung von MDR Wissen (https://www.mdr.de/wissen/windkraftanlagen-infraschall-gesundheit-100.html) kann es zu Schlafstörungen, Schwindel oder Kopfschmerzen, zu physischen Auswirkungen und negativen Effekten für die Herzgesundheit kommen.
Aufgrund der zu erwartenden negativen Auswirkungen dieser monströsen Windräder klagte die Stadt Neustadt in Sachsen gegen den im Jahr 2023 dann gerichtlich für unwirksam erklärten Fachteil Windkraft des Regionalplanes.
Diese Aktivitäten waren im Grundsatz durch den Stadtrat bestätigt und werden durch die Stadtverwaltung im Sinne der Einwohner weitergeführt, da sich bereits die ehemalige Gemeinde Hohwald nach Errichtung der beiden jetzt schon vorhandenen Anlagen gegen weitere Standorte für Windenergieanlagen ausgesprochen hatte.
Gesundheit und Wohnqualität unserer Bürgerinnen und Bürger gehen vor!
Neben den energiepolitischen Zielen der Bundesregierung muss das öffentliche Interesse bei uns hier im ländlichen Raum, die Wohnqualität und damit langfristig auch die Gesundheit der hiesigen Bevölkerung Berücksichtigung finden, sowie die Belange des Naturschutzes ebenso einen hohen Stellenwert im Antragsverfahren bekommen.
Aus unserer Sicht muss zwingend eine regional weiträumigere Betrachtung über die Orts- und Landkreisgrenzen hinaus angestrebt werden, da kurzfristig auch mit weiteren Windrädern u. a. in Richtung Langenwolmsdorf, Putzkau aber auch Ehrenberg zu rechnen ist und damit noch größere Beeinträchtigungen entstehen werden.
Windkraftanlage über 9 x höher als unser Götzinger Turm
Um zum Thema „Windkraft“ zu sensibilisieren soll für alle betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürger aus unserer Region eine gemeinsame und übergreifende öffentliche Informationsveranstaltung, die für Januar 2025 vorbereitet wird, durchgeführt werden. Wir informieren Sie demnächst.
Bürgermeister Peter Mühle und Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen