Der Lärmaktionsplan 2018 der Stadt Neustadt in Sachsen musste fortgeschrieben werden. Nachdem die Hinweise und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingearbeitet wurden, konnte die „Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2023/2024 nach der EU-Umgebungsrichtlinie“ in der Stadtratssitzung mit Beschluss SR-24-399 am 12. Juni 2024 bestätigt werden.
Der Lärmaktionsplan dient als generelle Grundlage für künftige Lärmschutzaktivitäten der Stadt.
Sie finden die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2023/2024 hier.
Sie finden den vorherigen Lärmaktionsplan von 2018 hier.