Neustadt in Sachsen, 22. November 2024
Der Bürgermeister der Stadt Neustadt in Sachsen, Peter Mühle, hat am 22. November 2024 dem Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis als Bürgermeister zum 31. Juli 2025 persönlich angezeigt. Der Antrag auf Versetzung in den Ruhestand ist möglich, da, wie in der Sächsischen Gemeindeordnung festgelegt, bereits im Jahr 2023 die notwendige Altersgrenze von 65 Jahren erreicht wurde. Er kann nicht versagt werden.
Nach § 50 Absatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung muss die Wahl eines neuen Bürgermeisters frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchgeführt werden. Das bedeutet für die Stadt Neustadt in Sachsen, dass die Wahl am 18. Mai 2025 stattfinden soll und der Termin für einen eventuellen zweiten Wahlgang für den 15. Juni 2025 anberaumt wird.
Am 21. November 2024 informierte der Bürgermeister den Stadtrat und am 22. November 2024 die Verwaltung des Rathauses. Die entsprechenden Beschlüsse zum Wahlablauf werden durch die Verwaltung für die Stadtratssitzung am 18. Dezember 2024 vorbereitet.
Bis zum Amtsantritt einer bzw. eines neu gewählten Bürgermeisters werden die Dienstgeschäfte durch Bürgermeister Peter Mühle fortgeführt.
Seine Entscheidung begründet der Bürgermeister mit zunehmenden gesundheitlichen Problemen. „Ursprünglich war eine Ableistung der gesamten Wahlperiode angedacht. Jedoch hat sich besonders in diesem Jahr mein Gesundheitszustand arg verschlechtert.
Ich bitte Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, um Verständnis für meine Entscheidung. Ich habe diese auch zum Wohl unserer Heimatstadt getroffen“, so der Bürgermeister Peter Mühle.
Stadt Neustadt in Sachsen