Neustadt in Sachsen, 04. März 2022

Umsetzung des touristischen Leitsystems in der Innenstadt und in den Ortsteilen

Die Stadt Neustadt in Sachsen hat sich zur Aufgabe gestellt, ein touristisches Leitsystem zu errichten. Durch das Projekt soll eine bessere Orientierung der Gäste gewährleistet werden. Neben einem modernen Innenstadtleitsystem und einem Parkleitsystem in der Kernstadt gibt es zukünftig ein Leitsystem in jedem einzelnen Ortsteil. Die Umsetzung des Projektes und die Erarbeitung eines Konzeptes begann bereits im Jahr 2020 in Zusammenarbeit mit dem Dresdner Planungsbüro Ruairi O'Brien ARCHITEKTUR.LICHT.RAUMKUNST. Die ausführliche Vorstellung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Neustadt in Sachsen am 9. April 2021 mit der Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Bürgerinnen und Bürger vom 12. bis 23. April 2021 im Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen.
Ein entsprechender Förderantrag wurde gestellt. Die Kosten für das Vorhaben betragen insgesamt 448.888,00 EUR. Am 16. Juli 2021 erhielt die Stadt von der Landesdirektion Sachsen den Zuwendungsbescheid im Rahmen der „Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur" (GRW Infra), so dass das Projekt mit einem Betrag in Höhe von 381.535,00 EUR gefördert wird. Den restlichen Eigenanteil trägt die Stadt Neustadt in Sachsen selbst.

Zwischenzeitlich sind weitere Planungen erfolgt und es wurde am Projekt sehr intensiv weitergearbeitet. Nach der Ausschreibung fasste der Stadtrat in seiner Sitzung am 16. Februar 2022 den Beschluss über die Vergabe der kompletten Arbeiten. Diese beinhalten das Herstellen, Liefern und Montieren des Orientierungssystems inklusive Fundamente und Tiefbau. Den Zuschlag erhielt das Unternehmen Bernd Fischer GmbH & Co. KG aus Bad Rappenau mit einem Gesamtauftragsvolumen in Höhe von 327.880,70 EUR.
Es ist vorgesehen, die Bauarbeiten in der Kernstadt und in den Ortsteilen im Zeitraum Mai bis August 2022 zu realisieren. Die erste Bauanlaufberatung zur Festlegung aller Details des umfangreichen Vorhabens mit der Stadtverwaltung und allen Beteiligten ist für Mitte März 2022 vorgesehen.

„Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Die Mitfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfolgt auf der Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltes."





„Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Die Mitfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfolgt auf der Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltes."




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