Das Europäische Parlament ist das Parlament der Europäischen Union. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen, aber nicht gleichen Wahlen von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union direkt gewählt.
Rechtsgrundlagen :
Für die Vorbereitung und Durchführung der Europawahl gelten unter anderem folgende Vorschriften:
Weiterführende Informationen:
Informationen des BundeswahlleitersInformationen des LandeswahlleitersInformationen des Kreiswahlleiters