Programmteile Aufwertung und Rückbau
Abgeschlossene Stadtumbaugebiete
Am 19.06.2002 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept, Teil II – Stadtumbaukonzept vom Stadtrat der Stadt Neustadt beschlossen und gleichzeitig die drei Stadtumbaugebiete, festgelegt:
Gebiet I: Stadtkern und Bahnhofsvorstadt
Gebiet II: Wohngebiet Gorki-Engels-Heine-Straße
Gebiet III: Wohnheime an der Dr.-Bernhard-Thieme-Straße.
Die mit dem Stadtentwicklungskonzept geplanten Maßnahmen für diese Stadtumbaugebiete konnten in großen Teilen in den Jahren 2002 bis 2013 durchgeführt werden. Als abzusehen war, dass keine weiteren Maßnahmen im Rahmen des Stadtumbaus mehr möglich waren, wurden diese drei Stadtumbaugebiete mit Beschluss des Stadtrates SR-14-068 vom 17.12.2014 aufgehoben. Die Abrechnung der Stadtumbaugebiete wurde im Jahr 2015 bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht.
Eine umfangreiche Fördermaßnahme im Programmteil Aufwertung im „Gebiet II: Wohngebiet Gorki-Engels-Heine-Straße“ war der Ersatzneubau der Kita „Pfiffikus“. Die neue Kita wurde 2013 in Nutzung genommen.
Es war geplant, den Rückbau des Altgebäudes der Kita „Pfiffikus“ mit Mitteln der Brachflächenrevitalisierung durchzuführen.
Da eine Fördervoraussetzung – 10 Jahre keine Nutzung – nicht erfüllt wurde, aber zwingend notwendig war, musste eine andere Fördermöglichkeit gefunden werden. Nach Rücksprachen mit dem Referat Städtebau und EU-Förderung beim Sächsischen Staatsministerium des Inneren konnte eine Förderung im Programm des Stadtumbaus Ost erfolgen.
Dazu war es erforderlich, dass die geplante Maßnahme in einem ausgewiesenen Stadtumbaugebiet durchgeführt wurde. Aus diesem Grund wurde das Aufwertungsgebiet „Gebiet II: Wohngebiet Gorki-Engels-Heine-Straße“ mit Beschluss des Stadtrates SR-17-274 vom 25.01.2017 wieder in Kraft gesetzt.
Die Maßnahme "Rückbau des Altgebäudes der Kita „Pfiffikus“ wurde im Jahr 2017 geplant, ausgeschrieben und durchgeführt. Nach Abschluss aller Arbeiten erfolgte die Abrechnung. Die Gesamtabrechnung für das Gebiet wurde dann bis zum 30.09.2018 erstellt und bei der Sächsischen Aufbaubank zur Prüfung eingereicht. Mit Beschluss SR-18-356 vom 21.03.2018 erfolgte die endgültige Aufhebung des Aufwertungsgebietes „Gebiet II: Wohngebiet Gorki-Engels-Heine-Straße“.
Entwicklung des Gebietes I: Stadtkern/Bahnhofsvorstadt
Ziel für dieses innerstädtische Gebiet war der Erhalt der städtebaulichen Struktur durch Erhalt und Ausbau der Wohnfunktion. Dies sollte zum einen über die Modernisierung und Instandsetzung städtebaulich bedeutender Gebäude sowie zum anderen durch Abriss von nicht mehr sanierungsfähiger Bausubstanz mit dem Ziel der Neubebauung für Wohn- und Gewerbenutzung erreicht werden. Strukturelle Schwächen im Bereich des Freiraums sowie der Stellplatzangebote sollten beseitigt werden. Mit dem Fortsetzungsantrag 2003 wurden folgende Einzelmaßnahmen für den Zeitraum bis 2015 aufgeführt:
Der Kostenrahmen bzgl. der förderfähigen Ausgaben lag damals bei 1,5 Millionen Euro.
Im Durchführungszeitraum wurden insgesamt 19 private Bauvorhaben zur Modernisierung von Wohn- und Geschäftshäusern gefördert. Besonders hervorzuheben ist die umfassende Sanierung des Bahnhofsgebäudes mit Umnutzung zu einem Wohn- und Geschäftsgebäude. Im Gebäude befinden sich verschiedene Dienstleistungs- und Handelseinrichtungen sowie eine Arztpraxis und 10 Wohnungen.
Vier Straßenzüge wurden saniert und neu gestaltet. Im Zuge dieser Maßnahmen entstanden auch straßenbegleitende Stellflächen.
Die Neugestaltung des Molkereigeländes wurde in den Jahren 2008 bis 2009 durchgeführt, allerdings im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ (SEP) über das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ gefördert.
Dies trifft auch für den Abbruch von Gebäuden und anschließender Freiflächengestaltung im Quartier Lange Gasse zu. Im Bereich der Bahnhofstraße wurde ebenfalls über das Programm SEP ein Parkplatz geschaffen.
Für die Neuordnung der Innenquartiere fehlte es am Interesse der zahlreichen Eigentümer, so dass diese Zielstellung nicht wie geplant umfassend erfüllt werden konnte. Für Neubauvorhaben im innerstädtischen Bereich wurden die baurechtlich erforderlichen Voraussetzungen geschaffen, so dass bei Investitionsinteresse sofortige Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Die Ausgaben für die Vorhaben und planerische Begleitung der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 1.596.406 Euro. Die zuwendungsfähigen Kosten liegen bei 961.959 Euro. Für Bau- und Ordnungsmaßnahmen wurden Ausgaben in Höhe von 887.141 Euro gefördert. Der Anteil der kommunalen Maßnahmen (ohne Bahnhofsgebäude, da während des Bauvorhabens privatisiert) an dieser Summe beläuft sich auf 39 %.
Insgesamt wird die Durchführung der Gesamtmaßnahme als erfolgreich eingeschätzt. Die anfänglichen Zielstellungen wurden nur unwesentlich verändert. Wesentliche Voraussetzungen für die positive Weiterentwicklung des Gebietes auch nach dem Förderzeitraum wurden insbesondere hinsichtlich der möglichen Neubebauungen stadtplanerisch und mit der Erneuerung der verkehrlichen Infrastruktur geschaffen. Insofern kann eine ca. 75 %ige Erfüllung der Zielstellung für dieses Gebiet festgestellt werden.
Fotodokumentation | Stand: Dezember 2014
Entwicklung des Gebietes II: Wohngebiet Gorki-Engels-Heine-Straße
Ziel war die Umstrukturierung und Aufwertung des gestörten und mittlerweile strukturschwachen Gebietes unter der Maßgabe der grundsätzlichen Beibehaltung der Wohnfunktion.
Der angestrebte flächenhafte Rückbau von bis zu 800 Wohneinheiten sollte mit Maßnahmen zur Aufwertung verbleibender Innenhöfe sowie der Neugestaltung von Grün- und Freibereichen und Fußwegen und weiteren zur Steigerung der Wohnqualität im Gebiet beitragenden Maßnahmen begleitet werden.
Folgende Maßnahmen waren für den Zeitraum bis 2015 vorgesehen:
Im Jahr 2005 erfolgte eine erste deutliche Zäsur des Gesamtmaßnahmenpaketes.
Die Leerstandsentwicklung der Jahre 2003 und 2004 hatte gezeigt, dass die entwickelten Szenarien trotz Bürgerbeteiligung und Umzugsmanagement nur ansatzweise aufrechterhalten werden konnten.
Die ursprünglichen Rückbauvarianten sahen vor, wesentlich mehr Wohnblöcke im Innenbereich entlang der Friedrich-Engels-Straße zu belassen. Der Rückbau sollte unter städtebaulichen Gesichtspunkten von außen nach innen erfolgen. Zum damaligen Zeitpunkt stellte sich jedoch heraus, dass sich beispielsweise die Wohnblöcke entlang der Friedrich-Engels-Straße schneller und in größerem Umfang entleerten, als erwartet.
Die Stadt hatte deshalb zusammen mit den Wohnungsunternehmen entschieden, einen Großteil dieser Gebäude komplett abzureißen. Damit waren Aufwertungsmaßnahmen, die ursprünglich den bestehen bleibenden Gebäuden zugute kommen sollten, nicht mehr sinnvoll. Gestrichen wurden die o. g.
Maßnahmen Nr. 1, 2, 3 ,5 und 8.
Zunächst beschränkte sich das Maßnahmenkonzept nur noch auf den Abbruch der Turnhalle und der Grundschule mit nachfolgender Neugestaltung des Geländes sowie auf die o. g. Maßnahme Nr. 4.
Mit der ersten Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes im Jahr 2006 wurde der Bedarf an Aufwertungsmaßnahmen in Abhängigkeit vom Rückbauverlauf im Gebiet nach wie vor festgestellt. Dies widerspiegelt sich dann in dem Maßnahmenkonzept ab 2008.
Eine erneute Zäsur des Maßnahmenkonzeptes erfolgte im Jahr 2009.
In Vorbereitung des Fortsetzungsantrages für das Programmjahr 2010 wurde das Maßnahmenkonzept hinsichtlich der Durchführbarkeit, der Finanzierung und der Bedeutung für die Aufwertung des Gebietes überprüft.
Der Rückbau der Grundschule und der Turnhalle, für das Jahr 2009 vorgesehen, konnte mit Mitteln aus dem Programm Revitalisierung von Brachflächen finanziert werden und war demzufolge nicht mehr relevant. Die vorgesehenen Wohnumfeldmaßnahmen zur Neugestaltung der vom Rückbau betroffenen Flächen waren für die zukünftige Nutzung des Gebietes wichtig und sollten nicht entfallen.
Als Vorkehrung gegen Naturgewalten/Starkregenfälle musste die Einleitmenge aus der Regenwasserkanalisation der Wohngebiete Gorki-Engels-Heine-Straße und Bruno-Dietze-Ring in den Polenz-Umfluter reduziert werden. Die vorliegende Hochwasserschutzkonzeption für die Polenz forderte eine Reduzierung der Regenwassereinleitung, so dass die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens aufgenommen wurde.
Das Gelände auf dem sich die ehemalige Grundschule befand, sollte zu einer öffentlichen Freifläche unter Einbeziehung des vorhandenen Platzes vor der ehemaligen Grundschule mit der Springbrunnenanlage und der Erhaltung des Verkehrsgartens einschließlich der medientechnischen Anlagen umgestaltet werden.
Priorität hatte auch die Weiterentwicklung des Standortes der Kindertagesstätte Pfiffikus, deren Sanierung wirtschaftlich und baulich nicht mehr sinnvoll war. Hierfür wurde ein Ersatzneubau vorgesehen. Mit der Standortsicherung sollte auch die demografische Entwicklung im Gebiet hinsichtlich der Ansiedlung von Familien mit Kindern positiv beeinflusst werden.
Die Einordnung der geplanten Maßnahmen zur Wohnumfeldgestaltung in den Folgejahren orientierte sich unter anderem an den zur Verfügung stehenden Bewilligungen bzw. an den entsprechend durchzuführenden Rückbaumaßnahmen im Gebiet. Die Ausgaben für die Vorhaben und planerische Begleitung der Gesamtmaßnahme belaufen sich nach Abschluss des Gebietes auf 3.114.674,70 Euro. Die bisher abgerechneten zuwendungsfähigen Kosten liegen bei 2.617.625 Euro. Für Bau- und Ordnungsmaßnahmen wurden Ausgaben in Höhe von 2.587.797 Euro gefördert. Der Anteil der kommunalen Maßnahmen an dieser Summe beläuft sich auf 100 %. Dies resultiert daraus, dass sich im Gebiet ausschließlich Neubauten der beiden Wohnungsunternehmen befinden, welche bereits in den 1990er Jahren saniert wurden.
Insgesamt wird die Durchführung der Gesamtmaßnahme als erfolgreich eingeschätzt. Die anfänglichen Zielstellungen wurden zwar für dieses Fördergebiet wesentlich verändert, dies jedoch nicht willkürlich, sondern in Abhängigkeit von der gesamtstädtischen Entwicklung hinsichtlich demografischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte, was insbesondere dem Rückbauverlauf und der Leerstandsentwicklung im Gebiet geschuldet war.
Der Bedarf an weiteren Rückbaumaßnahmen und somit nachfolgenden Aufwertungsmaßnahmen im Gebiet bleibt unverändert. Der Überhang an leer stehenden bzw. auf Grund der demografischen Entwicklung der Einwohnerzahlen zukünftig leer stehenden Wohnungen kann jedoch nur im weiter entfernt liegenden Zeitraum ab ca. 2018 bis 2020 abgebaut werden.
Die Stadt wird deshalb zu gegebener Zeit anhand der Leerstandsentwicklung eine neue Betrachtung des Rückbaukonzeptes vornehmen und, soweit dann noch möglich, einen Neuaufnahmeantrag für ein neu abzugrenzendes Gebiet zu einem späteren Zeitpunkt zur Förderung von Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmen stellen.
Fotodokumentation Rückbau | Fotodokumentation Aufwertung | Stand: Dezember 2014
Entwicklung des Gebietes III: Wohnheime an der Dr.-Bernhard-Thieme-Straße
Der Rückbau der Wohnheime an der Dr.-Bernhard-Thieme-Straße wurde in der Zeit von 2003 bis 2006 mit Städtebaufördermitteln durchgeführt. Die entstandene Freifläche wurde begrünt. Maßnahmen darüber hinaus waren nicht vorgesehen, so dass dieses Gebiet mit Beschluss des Stadtrates SR 07-226 vom 28.03.2007 aufgehoben wurde. Mittlerweile konnte das Gebiet mit Einfamilienhäusern bebaut werden.