Neustadt in Sachsen, 27. August 2025

Bürgermeister Alexander Sachse verpflichtet und vereidigt

In der ersten Stadtratssitzung nach Amtsbeginn erfolgte die Verpflichtung und Vereidigung des neuen Bürgermeisters gemäß § 51 Absatz 6 Sächsische Gemeindeordnung. Lothar Hoffmann, als ältester Stadtrat, übernahm zu Beginn der Stadtratssitzung diese Aufgabe zur Vereidigung und Verpflichtung von Bürgermeister Alexander Sachse. Bürgermeister Sachse leistete seinen Diensteid nach § 63 Sächsisches Beamtengesetz. Anschließend gelobte er Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten, die die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vorgibt. Außerdem gelobte der Bürgermeister, die Rechte der Stadt Neustadt in Sachsen gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.

 

BM Sachse und Stadtrat Hoffmann

Bürgermeister Alexander Sachse (rechts) bei der Verpflichtung bzw. seiner Vereidigung durch Stadtrat Lothar Hoffmann


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