Neustadt
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- Änderung in der Verkehrsführung im Bereich Promenadenweg, Bruno-Dietze-Ring, Ober- und Unterstraße
Im Bereich Promenadenweg, Bruno-Dietze-Ring, Ober- und Unterstraße erfolgten folgende verkehrsrechtliche Änderungen: Der Promenadenweg, die Ober- und Unterstraße werden komplett in die bestehende „Zone 30“ des Bruno-Dietze-Rings einbezogen. Der Radverkehr wird vom Bruno-Dietze-Ring in Richtung Oberstraße freigegeben. Anmerkung: In einer Zone 30 gilt grundsätzlich rechts vor links. Das bedeutet, dass sich am Knotenpunkt Promenadenweg und Unterstraße die Vorfahrtsregelungen ändern werden. Dies gilt nicht für den Knotenpunkt Oberstraße - Bruno-Dietze-Ring, da es sich bei der Oberstraße um eine Anliegerfahrbahn handelt, welche baulich durch einen abgesenkten Bordstein angebunden ist. Die geänderten Vorfahrtsregelungen (Rechts-vor-links-Regelung) werden, sobald die entsprechenden Verkehrszeichen montiert sind, 12 Wochen zusätzlich mit großen Hinweisschildern gekennzeichnet.
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- Änderung Verkehrsführung im Bereich Schiller-/Blumenstraße
Die Stadtverwaltung führt in regelmäßigen Abständen Verkehrsschauen durch. Eine Verkehrsschau ist eine turnusmäßige gemeinsame Ortsbesichtigung, bei der geprüft wird, ob die bestehende Verkehrssituation sicher und ordnungsgemäß ist und ob Maßnahmen erforderlich sind. Folgendes Ergebnis wird in den nächsten Wochen umgesetzt:
Die Schiller- und Blumenstraße werden komplett in die bestehende „Zone 30“ des Anbaus und der Dr.-Bernhard-Thieme-Straße einbezogen.
Die Dr.-Bernhard-Thieme-Straße und der Ahornweg werden zur Parkverbotszone, zusätzlich zur der bestehenden Zone 30.
Anmerkung: In einer Zone 30 gilt grundsätzlich die Rechts-vor-Links-Regelung. Das bedeutet, dass sich an drei Knotenpunkten die Vorfahrt ändert (entsprechend Lageplan). Dies gilt nicht für den Knotenpunkt Schiller- und Blumenstraße, die Ausnahmeregelung findet ihre Begründung in den baulichen Gegebenheiten. Die geänderten Vorfahrtsregelungen (rechts-vor-links-Regelung) werden, sobald die entsprechenden Verkehrszeichen montiert sind, 12 Wochen zusätzlich mit großen Hinweisschildern gekennzeichnet.
zur Lageskizze
Oberottendorf
Baumaßnahme unter Vollsperrung auf der Rückersdorfer Straße
Im Auftrag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird die Rückersdorfer Straße im Ortsteil Oberottendorf im Bereich vom Abzweig Bischofswerdaer Straße bis zur Ortsumfahrung saniert. Die Baumaßnahme begann am 12.10.2026 und wird voraussichtlich 30.10.2026 dauern. Während der Bauarbeiten muss die Rückersdorfer Straße in diesem Bereich voll gesperrt werden.
Änderungen vorbehalten. Kurzfristige Sperrungen bzw. Havarien, Baumaßnahmen des Freistaates bzw. Landratsamtes können nicht immer angezeigt werden.
Infos erhalten Sie unter Tel. 03596 569230.