Neustadt in Sachsen, 25. September 2025

Information der Stadtkasse

Ab 5. Oktober 2025 müssen alle Banken die EU-Vorgaben zum Schutz der Verbraucher vor betrügerischen oder fehlerhaften Überweisungen umsetzen.

Dabei prüft die Bank vor der Freigabe der Überweisung den Empfängernamen und die IBAN. Diese müssen genau übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, wird die Überweisung zurückgewiesen.
Bitte beachten Sie spätestens ab diesem Zeitpunkt Folgendes.

Bei Überweisungen an die Stadt Neustadt in Sachsen ist als genauer Kontoinhaber anzugeben: Stadt Neustadt in Sachsen

Bitte prüfen Sie dahingehend auch Ihre Daueraufträge bei der Bank. Auch hier muss der Empfängername korrekt angegeben werden.
Bei Fragen wenden Sie sich entweder an Ihre Bank oder an die Stadtkasse der Stadt Neustadt in Sachsen (Tel.: 03596 569228).

Amt Finanzen


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