Neustadt in Sachsen, 08. Juli 2022

Informationen an alle Grundstückseigentümer zur geplanten Grundsteuerreform

In den letzten Wochen wurden durch das Finanzamt Pirna alle Grundstückseigentümer von bebauten, unbebauten und landwirtschaftlich genutzten Flurstücken angeschrieben und über die geplante Grundsteuerreform informiert. In diesem Zusammenhang sind bereits jetzt viele Anfragen bei der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen eingegangen. Deshalb möchten wir aus gegebenem Anlass über den derzeitigen Arbeitsstand informieren:

Allgemeine Informationen zur geplanten Grundsteuerreform finden Sie im Internet unter www.grundsteuer.sachsen.de.
Für weitere Rückfragen ist vorrangig die Hotline des Finanzamtes Pirna unter der Rufnummer 03501 5519500 zu nutzen.

Die zum 1. Juli 2022 angekündigten Onlineportale, welche als Grundlage für den kostenlosen Abruf von Grundstücksinformationen (amtliche Fläche, Bodenrichtwerte, Gemarkungsnummer etc.) benötigt werden, sind noch nicht freigeschalten worden. Sobald dies erfolgt ist, wird unsererseits ein zeitlicher Vorlauf benötigt, um unseren Bürgerinnen und Bürgern eine gewisse Hilfestellung zu geben.

Die weiterführenden Auskünfte zu Bestandsgebäuden (wie z. B. Baujahr, Datum der Baugenehmigung, Gebäudeabmessungen etc.) können nur im Rahmen einer kostenpflichtigen Bauarchivanfrage bearbeitet werden. Dies ist nur nach vorheriger Anmeldung im Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen, frühestens jedoch ab dem 1. August 2022, jeweils dienstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. Zur erforderlichen Terminabstimmung erreichen Sie uns unter der Rufnummer: 03596 569 260 oder per E-Mail unter bauamt@neustadt-sachsen.de.



Aktuelle Bodenrichtwerte für den Landkreis Sächsische Schweiz–Osterzgebirge online verfügbar

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz–Osterzgebirge hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 im März und Juni 2022 beschlossen. Die durchschnittlichen Lagewerte für Grund und Boden der Nutzungsarten baureifes Land, Freizeit- und Kleingarten sowie Land- und Forstwirtschaft sind bequem und sprechzeitenunabhängig online über das Bodenrichtwertinformationssystem www.boris.sachsen.de einsehbar.
Telefonische bzw. persönliche Auskünfte sind innerhalb der Sprechzeiten über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses möglich.

Sprechzeiten:Montag und Freitag 08:00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 18:00 Uhr

Telefon: 03501 5153 302 oder 3304
E-Mail: gutachterausschuss@landratsamt-pirna.de

 

Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform  

In diesem wird auf die Bedeutung der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden hingewiesen und weshalb die Reform notwendig war. Insbesondere sollen alle Erklärungspflichtigen noch einmal sensibilisiert werden rechtzeitig, also in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022, ihre Erklärung elektronisch über ELSTER bei dem Finanzamt abzugeben. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Finanzverwaltungen die Werte der Grundstücke feststellen und anschließend die Kommunen die neue Grundsteuer erheben können.https://www.dstgb.de/.../video-zur-umsetzung-der...


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