Neustadt in Sachsen, 27. November 2024
Keine Zahlung ohne neuen Bescheid!
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid!
Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regelungen durch die Grundsteuerreform erhoben. Alle Grundstücke auf dem Gebiet der Stadt Neustadt in Sachsen wurden in diesem Zusammenhang durch das Finanzamt neu bewertet. Ab Januar 2025 erfolgt daher der Versand neuer Grundsteuerbescheide durch die Stadt Neustadt in Sachsen. Alte Grundsteuerbescheide verlieren ihre Wirksamkeit.
Wie im Anzeiger Nr. 23/2024 vom 1. November 2024 bereits mitgeteilt:
Warten Sie bitte auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid! Dieser enthält eine neue Zahlungsaufforderung.
Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, überprüfen Sie diesen bitte. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist grundsätzlich nichts weiter zu tun. Ein entsprechender Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem Ihnen ein neuer Grundsteuerbescheid zugeht. Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so ist dies auf Ihrem neuen Grundsteuerbescheid abgedruckt. Bitte überprüfen Sie die dabei hinterlegte Bankverbindung.
Wenn Sie am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen möchten, nutzen Sie bitte die Einzugsermächtigung auf der Internetseite der Stadt Neustadt in Sachsen.
Anfragen zur Grundstücksbewertung und zur Höhe des Grundsteuermessbetrages richten Sie bitte ausschließlich an das Finanzamt Pirna, Clara-Zetkin-Str. 1 in 01796 Pirna. Die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners entnehmen Sie bitte dem bereits zugegangenen Grundlagenlagenbescheid des Finanzamtes.
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt. Alle Grundsteuereinnahmen bleiben direkt vor Ort (Erklär-Video zur Grundsteuerreform).
Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die bisherige Grundlage für die Grundsteuer - die Einheitswerte - für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin musste der Gesetzgeber die Bewertung im Rahmen der Grundsteuerreform neu regeln. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer dann nur noch auf Basis des für jeden Steuerpflichtigen entsprechenden neuen Grundsteuermessbescheids erhoben.
Im Zuge dieser Reform wurden dabei alle Grundstücke und Gebäude sowie alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von den Finanzämtern neu bewertet. Ausschließlich die Finanzämter sind für die Bewertung im Rahmen der Grundsteuer zuständig, dass ändert sich auch nicht mit der Reform. Das Finanzamt ermittelt anhand der Feststellungerklärungen den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag für den Grundbesitz.