Der Landrat vertritt den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, ist Vorsitzender des Kreistages und Leiter des Landratsamtes.
Der Landrat wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf sieben Jahre gewählt. Die Wahl des Landrats des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge fand am 7. Juni 2015 statt.
Rechtsgrundlagen:
Für die Vorbereitung und Durchführung der Landratswahl gelten unter anderem folgende Vorschriften: