Der Sächsische Landtag ist die Volksvertretung des Freistaates Sachsen.
Die Abgeordneten werden von den sächsischen Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt.
Rechtsgrundlagen:
Für die Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl gelten unter anderem folgende Vorschriften: