Am 01.07.1992 wurde das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ Neustadt durch Beschluss des Stadtrates förmlich festgelegt. Rechtsverbindlich wurde die Sanierungssatzung mit ihrer Veröffentlichung am 02.11.1992.
Das Gebiet umfasste zunächst den Innenstadtbereich abgegrenzt von der Mühlgasse und der Dr.-Martin-Luther-Straße bis Struvestraße, entlang der Struvestraße, Goethestraße bis Götzingerstraße, einschließlich der Grundstücke westlich der Hospitalstraße bis Einmündung Wilhelm-Kaulisch-Straße, nördlich ab Einmündung Johannisgasse, nördliche Grundstücke an der Dresdner Straße, einschließlich westlich von der Malzgasse gelegene Grundstücke, hier begrenzt durch den Langburkersdorfer Bach bis Bischofswerdaer Straße östlich gelegene Grundstücke und bis Einmündung Wilhelm-Kaulisch-Straße, sowie nordöstlich begrenzt durch den Niedergraben bis zur Mühlgasse.
Mit Beschluss vom 25.04.2001, rechtsverbindlich mit der Bekanntmachung am 11.05.2001, wurde das Satzungsgebiet um das Gebiet Dr.-Martin-Luther-Straße/Rugiswalder Weg West erweitert und mit Beschluss vom 17.09.2014, rechtsverbindlich mit der Bekanntmachung am 02.10.2014, wurde das Satzungsgebiet um das Areal des Arthur-Richter-Parks erweitert.
Die jeweils im Vorfeld der Satzungsbeschlüsse durchgeführten Vorbereitenden Untersuchungen wiesen nachfolgend aufgeführte städtebauliche Mängel und Missstände bei Bebauung und Infrastruktur im Gebiet nach, die im Rahmen eines Sanierungsverfahrens und mit der möglichen Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der Städtebauförderung beseitigt werden sollten.
Vorbereitende Untersuchungen 1992
Beeinträchtigung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse
Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit
Sanierungsziele
Für die vorgesehenen Maßnahmen im gesamten Satzungsgebiet wurden ca. 23 Millionen Euro für zuwendungsfähige Ausgaben veranschlagt.
Die Stadt Neustadt in Sachsen wurde im Jahr 1992 in das Landessofortprogramm und 1993 in das Städtebauförderprogramm des Bundes und der Länder „Städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen“ (SEP) aufgenommen. Bis in das Jahr 2017 wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt 13.543.127 Euro zur Förderung der zahlreich durchgeführten Maßnahmen ausgereicht. Die Sanierungssatzung wurde beschlossen, mit dem Ziel, die „Innenstadt“ wieder zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbestandort mit zentraler Versorgungsfunktion in allen Bereichen für die Gesamtstadt zu entwickeln.
Die Umsetzung von Sanierungszielen in ausgewiesenen Gebieten ist nicht allein und ausschließlich von der Stadt beeinflussbar. Faktoren, wie die demografische Entwicklung, kommunalpolitische Entscheidungen und die sich ständig ändernden wirtschaftlichen Bedingungen haben wesentlichen Einfluss bei der Durchführung von Sanierungsverfahren und können die Zielstellungen verändern. Nach Abschluss des Sanierungsverfahrens im Jahr 2017 kann die Stadt jedoch auf sehr gute Ergebnisse verweisen.
Erfüllung der Sanierungsziele
Ziel 1
205 private Wohn- und Geschäftshäuser wurden modernisiert und instandgesetzt, davon wurden die Ausgaben für 158 Maßnahmen in Höhe von 6,952 Millionen Euro mit insgesamt 1,891 Millionen Euro gefördert. 18 Neubauten wurden errichtet. Das Gesamtausgabevolumen für diese Investitionen wird auf ca. 38 Millionen Euro geschätzt. Weitere 35 Abbruchmaßnahmen, darunter auch die Bebauung auf dem Molkereigelände wurden mit insgesamt 720,7 TEuro gefördert.
Die Zahl der Einwohner im Sanierungsgebiet lag 1992 bei 1.564, per 31.12.2015 wurden 1.365 Einwohner gezählt. Dies entspricht zwar keiner Steigerung, ist aber unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und in Bezug auf die konstatierte rückläufige Einwohnerzahl für die Gesamtstadt als gut einzuschätzen und zeugt von einer Stabilisierung der Einwohnerzahl im Gebiet bzw. von der tatsächlichen Verbesserung der Lebensbedingungen. Insofern kann die Erfüllung des Sanierungsziels bestätigt werden.
Ziel 2
Ca. 95 % aller öffentlichen Straßen, Wege und Plätze wurden umfassend erneuert und neu gestaltet. Damit einher ging auch teilweise die Neuinstallation der Abwasserentsorgung und Modernisierung der Versorgungsleitungen. Mit der umfassenden Neugestaltung der zahlreichen Straßenzüge entstanden stets straßenbegleitende Parkierungsflächen. Ein neuer Parkplatz wurde zuletzt an der Struvestraße angelegt. Insgesamt wurden 33 Maßnahmen zur Erneuerung der Straßen und Gehwege mit einem Investitionsumfang von 5,051 Millionen Euro durchgeführt. Dafür wurden aus den Förderprogrammen 4,877 Millionen Euro bereitgestellt.
Die Freiflächen Rosengasse und Kirchvorplatz, der Vorplatz am Museum und der Spielplatz Innenstadt wurden neu gestaltet, die Uferböschung des Parkteiches wurde saniert. Diese Flächen wurden aufgewertet und dienen als Grünzonen im Stadtgebiet der Erholung und der Freizeitgestaltung.
Ziel 3
Der Marktplatz wurde in den Jahren 1998 bis 2000 für insgesamt 1,364 Millionen Euro umfassend saniert und neu gestaltet. Er bietet Platz für verschiedenste Veranstaltungen, wöchentliches Markttreiben und verfügt über ausreichende Stellplätze für Besucher und Einwohner der Stadt. Handel und Gewerbe sind am Markt angesiedelt, jedoch noch nicht in dem Maße und in der Angebotsvielfalt wie es für eine belebte Innenstadt wünschenswert ist. Die Voraussetzungen für einen regen Handel am Markt sind geschaffen, die Etablierung weiterer Handelseinrichtungen ist jedoch von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abhängig.
Ziel 4
Die Neugestaltung von Quartieren konnte im Areal der Alten Molkerei sowie im Bereich Innenstadt Südwest erfolgen. Mit Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gelände der „Alten Molkerei“ war eine innere Erschließung und Neubebauung dieses Bereiches möglich. Für das Areal der Gärtnerei an der Langen Gasse zeichnen sich jetzt erst Aktivitäten ab. Diese sollen mit Fördermitteln aus dem Stadtumbau-Gebiet „Nördliche Innenstadt“ finanziell unterstützt werden.
Ziel 5
Für ca. 1,5 Millionen Euro wurden die Kindertagesstätte “Knirpsenland“, die Trauerhalle und die Kirche St.-Jacobi modernisiert und instandgesetzt sowie die Bibliothek neu verortet. Damit wurden sozialen und kulturellen Belangen Rechnung getragen.
Ziel 6
In den Jahren 1992 bis 1997 wurden das Rathaus und das technische Rathaus am Markt 24 umfassend saniert und modernisiert und bieten seitdem gute Arbeitsbedingungen für die Verwaltung.
Das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ Neustadt wurde von dem bereits abgeschlossenen Stadtumbaugebiet „Stadtkern/Bahnhofsvorstadt“ und wird noch vom laufenden Stadtumbaugebiet „Nördliche Innenstadt“ überlagert. Auch in diesen Fördergebietskulissen wurden und werden öffentliche und private Baumaß-nahmen durchgeführt und gefördert, die die Erfüllung der Zielstellungen aus der Stadtsanierung gewährleisten. Im beigefügten Maßnahmeplan sind die bisher durchgeführten und geförderten Maßnahmen in den Grenzen des Sanierungsgebietes dargestellt, auch die Maßnahmen aus den beiden anderen Fördergebietskulissen.
Die erfasste und bekannte Gesamtinvestition im Gebiet für geförderte und nicht geförderte Maßnahmen beläuft sich auf ca. 50 Millionen Euro. Davon wurden 13,543 Millionen Euro gefördert, Bund und Land beteiligten sich an dieser Summe mit insgesamt 9,029 Millionen Euro, die Stadt mit 4,514 Millionen Euro. Die Differenz zur Gesamtinvestition wurde von den Privateigentümern, Investoren, weiteren öffentlichen Trägen und der Stadt aufgebracht.
Der Einsatz der Städtebauförderprogramme in der Stadt Neustadt als Anschubfinanzierung für eine intensive und gesteuerte städtebauliche Entwicklung der Innenstadt kann als gelungen bezeichnet werden.
Mit Abschluss der Sanierungsmaßnahme sind gemäß § 154 Abs. 1 BauGB Ausgleichsbeträge von den Eigentümern, deren Grundstücke im Sanierungsgebiet liegen, zu erheben. Diese Beträge konnten gemäß § 154 Abs. 3 BauGB vorzeitig abgelöst werden. Dieser Ablösungsprozess wurde im Jahr 2013 eingeleitet und bis Ende 2016 wurden für 341 Grundstücke die Ausgleichsbeträge in Höhe von 612,5 TEuro vorzeitig abgelöst. Von den insgesamt zu veranlagenden 421 Grundstücken sind demnach noch für 80 Grundstücke die Ausgleichsbeträge per Bescheid nach Aufhebung der Sanierungssatzung zu erheben.
Das Verfahren zur Erhebung der Ausgleichsbeträge wird nach Vorlage des Gutachtens zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung zum Abschluss der Sanierung eingeleitet. Der Gutachterausschuss des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt.
Zur weiteren Unterstützung der städtischen Entwicklung wurde per 11.03.2011 eine neues Fördergebiet „Nördliche Innenstadt“ beschlossen und als Fördergebiet im Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“ aufgenommen. Mit Hilfe dieses Förderprogrammes ist die Stadt in der Lage, noch einige städtebaulich wichtige Baumaßnahmen durchzuführen und zu fördern.
Am 20.06.2018 wurde im Stadtrat die Aufhebung der Satzung beschlossen und somit die Innenstadtsanierung nach nunmehr 26 Jahren beendet.
Beschluss zur Aufhebung der Satzung
Lageplan des Sanierungsgebietes
Maßnahmeplan
Fotodokumentation