Programmteil Aufwertung
Laufendes Stadtumbaugebiet: Nördliche Innenstadt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.02.2011 die Festlegung des im Lageplan gekennzeichneten Gebietes „Nördliche Innenstadt“ als Stadtumbaugebiet beschlossen. Der Beschluss erfolgte gemäß
§ 171 b Baugesetzbuch unter Beachtung der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes - INSEK vom Juni 2002 - als Stadtentwicklungskonzept - SEKo vom Dezember 2007.
In seiner Sitzung am 23.05.2018 beschloss der Stadtrat die Erweiterung des förmlich festgelegten Stadtumbaugebietes „Nördliche Innenstadt“ gemäß dem Lageplan und die Maßnahmen, die in der Fortschreibung des Stadtteilentwicklungskonzeptes Nördliche Innenstadt, Erweiterung des Stadtumbaugebietes „Nördliche Innenstadt“, Stand April 2018, aufgeführt sind.
Lageplan 2011
Lageplan 2018 (Plan 5 Abgrenzungsplan Erweiterung)
Das Stadtumbaugebiet „Nördliche Innenstadt“ mit den Abgrenzungen im Westen von der Johann-Sebastian-Bach-Straße und Johannisgasse, im Osten vom Grabengässchen, im Süden von der Dresdner Straße, dem Markt und der Rosengasse sowie der Böhmischen Straße und im Norden vom Niedergraben und Obergraben lag im seit 02.07.1992 förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt“ (aufgehoben im Juni 2018).
Um die städtebauliche Entwicklung gemäß den Sanierungszielen im ausgewiesenen Gebiet erfolgreich abschließen zu können, wurde innerhalb des Sanierungsgebietes im Februar 2011 ein neues Gebiet nach § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) als Stadtumbaugebiet „Nördliche Innenstadt“ festgelegt.
In diesem Gebiet finden sich die aus der SEP-Förderkulisse entfallenen, aber noch notwendigen Maßnahmen wieder. Für das Gebiet wurde ein Stadtentwicklungskonzept erarbeitet. Die Zielstellung der Landesregierung, die Innenstädte als Zentren für Handel, Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur und der Daseinsvorsorge zu entwickeln, wurde berücksichtigt.
Im Umfeld des Stadtumbaugebietes „Nördliche Innenstadt“ ergaben sich neue Entwicklungsansätze und Bedarfe, die eine Gebietserweiterung und die
Berücksichtigung zusätzlicher und notwendiger Maßnahmen erfordern. Seit Herbst 2017 wurden die mit Abgrenzung des Aufwertungsgebietes „Nördliche Innenstadt“ aus dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEKo) 2007 übernommenen Ziele, die Umsetzungsstrategie und das Maßnahmekonzept fortgeschrieben und um Maßnahmen im Erweiterungsgebiet ergänzt. Für die Umsetzung der Ziele wurde das Aufwertungsgebiet „Nördliche Innenstadt“ (6,6 ha) um 2,5 ha erweitert.
Die Erweiterung umfasst die Bereiche:
Wichtigste Maßnahme im Erweiterungsgebiet ist die umfassende Modernisierung und Instandsetzung des von der Stadt im Jahr 2017 erworbenen Grundstückes Markt 23 mit dem Ziel einer Umnutzung.
Weitere Maßnahmen zur Neuordnung von Grundstücken bzw. Sanierung von Gebäuden und Errichtung von Neubauten wurden angezeigt.
Zur Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes wird die Stadt einen längeren Zeitraum benötigen, es wird deshalb auch eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis 31.12.2025 beantragt.
Information an die Eigentümer im Stadtumbaugebiet „Nördliche Innenstadt“:
Die geplanten Maßnahmen können in der Fortschreibung des Stadtteilentwicklungskonzeptes Nördliche Innenstadt eingesehen werden. Für private Eigentümer stehen in den nächsten Jahren Fördermittel für die Sanierung (Dach, Fassade, Fenster, Türen) zur Verfügung. In der Richtlinie zur Förderung privater Maßnahmen können die Voraussetzungen dafür nachgelesen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Wenn Sie eine Sanierung planen und dazu Fragen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin im
Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen.
Als Ansprechpartner erreichen Sie Frau Prellwitz telefonisch unter 03596 569 266 oder per E-Mail unter sylvia.prellwitz@neustadt-sachsen.de.